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Unsere AGBs
Vertragsbedingungen (AGBs) Rohstoff-Trader und www.Rohstoff-Trader.de

 


1. Leistungsinhalt und -umfang, Wesentliche Merkmale der Dienstleistung gem. § 2 II, 1. FernabsG

1.1
Der Rohstoff-Trader (kurz RT) ist ein Informationsdienst für spekulativ orientierte Anleger, die zur Steigerung Ihrer Rendite nach hochprofitablen Anlagemöglichkeiten suchen. Der RT sieht dieses Potential nicht zuletzt in Aktien, Hebel- und Turbo-Zertifikaten, sowie Optionsscheinen. Es werden aber auch Strategien mit Direktinvestments in Rohstoffe oder die Umsetzung dieser mit Optionen- oder Rohstoff-Zertifikaten nicht ausgeschlossen. Der RT stellt seinen Abonnenten die auf der Internetpräsenz und im Börsenbrief Rohstoff-Trader veröffentlichten Informationen zur Verfügung. Diese umfassen die Beschreibung und Umsetzung einer erfolgreichen Handhabung von Derivaten, sowie konkrete Handelsvorschläge mittels Kauf- und Verkaufsempfehlungen. Zudem bietet der RT seinen Abonnenten wichtige Hintergrundinformationen zur Wirkungsweise der unterschiedlichen Produkte im Derivate-Dschungel. Der RT setzt sich aus einer regelmäßig am Samstag erscheinenden Ausgabe zusammen. Darüber hinaus erscheint noch eine flexible Anzahl von zusätzlichen Updates, die je nach Marktsituation verschickt werden. Der RT wird aufgrund einer besseren Reaktionsmöglichkeit auf aktuelle Marktgeschehnisse, zum Vorteil für seine Leser, per E-Mail verschickt und ist nicht auf feste Erscheinungstermine festgelegt. Es sind mindestens 96 Ausgaben pro Kalenderjahr vorgesehen, wobei der RT berechtigt ist, diese Anzahl gegenebenfalls zu reduzieren. Ein Anspruch auf besondere Inhalte oder einen bestimmten Umfang des Börsenbriefes besteht nicht.

Im Laufe der Woche beobachtet der Rohstoff-Trader die Entwicklung der Märkte und informiert die Abonnenten topaktuell über weitere Chancen und/oder Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten im Bereich Rohstoffe. Alle übermittelten bzw. bereitgestellten Informationen geben die Meinung, Gedanken und Intuitionen der bei RT beschäftigten Autoren wieder und stellen insbesondere keine Beratung dar. Sie geben zudem über die Beweggründe der Depotführung von Rohstoff-Trader Aufschluss und sind keine Aufforderung zum Kauf- oder Verkauf von Wertpapieren.

Bei Geschäften mit Hebelzertifikaten oder Optionsscheinen handelt es sich um Börsentermingeschäfte. Den überdurchschnittlichen Chancen stehen erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust gegenüber. Nur wer gem. § 53 Abs. 2 BörsenG. die bei allen Banken ausliegende Broschüre über "Basisinformationen über Börsentermingeschäfte" und das Formular "Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften" gelesen und auch verstanden hat, sollte sich an Spekulationen mit Derivaten beteiligen. Der Rohstoff-Trader erfüllt diese Aufklärungsfunktion nicht. Wer aufgrund der Empfehlungen im RT Geschäfte tätigt, erklärt damit, über die speziellen Risiken und Funktionsweisen dieser Anlageform hinreichend informiert zu sein, bzw. über die geforderte Börsentermingeschäftsfähigkeit zu verfügen. Sämtliche Empfehlungen des RT stellen keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf oder eine sonstige Beratungsleistung dar. Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen aus diesen Vorschlägen ist somit ausgeschlossen. Eine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann nicht übernommen werden.

Die in der Vergangenheit erzielten Gewinne sind keine Gewähr für die Zukunft. Keinesfalls sollten Sie anhand der Information unreflektiert Anlageentscheidungen treffen. Die von RT bereitgestellten Informationen ersetzen nicht die eigene Recherche, sowie Beratung durch Ihre Hausbank oder einen Anlageberater. Zu der Natur von Anlageentscheidungen und damit zusammenhängender Informationen gehört, dass sie auch falsch sein können.

1.2
Der Rohstoff-Trader behält sich vor, das Informationsangebot zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.


2. Entgelt, Fälligkeit, Preis, Einzelheiten der Zahlung gem. § 2 II, 5.+7. FernabsG

2.1.
Der vollständige Preis der Dienstleistung einschl. aller Steuern (MwSt) und sonstiger Preisbestandteile beträgt 2,80 EUR je Ausgabe (Jahresabo - 96 Ausgaben) bzw. 3,50 EUR je Ausgabe (Halbjahresabo - 48 Ausgaben). Sollten Sonderaktionen, oder Sonderpreise ausgewiesen sein, gelten diese vergünstigten Preise.

2.2
Die Gebühr zahlt der Abonnent im Voraus an Rohstoff-Trader. Sie ist erstmalig am Tage des Abschlusses des Abonnementvertrages fällig. Sodann sind Bezugsgebühren an dem ersten Tag eines jeden Folge-Bezugszeitraumes fällig.

2.3
Die Bezahlung der Abonnementgebühren ist nur im Banklastschriftverfahren und per Rechnung möglich. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand zurückgerufen, kann der Rohstoff-Trader vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Sollte entgegen der vertraglichen Vereinbarung eine andere Zahlungsmethode als das Bankeinzugsverfahren vom Abonnenten durchgeführt werden, so ist für die Dauer der vertragswidrigen Bezahlungsform pro Zahlung ein angemessenes Verwaltungsentgelt zu entrichten. Bei der Bezahlung per Rechung fällt eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 EUR an.

2.4
Rohstoff-Trader kann die vom Abonnenten zu zahlenden Gebühren aufgrund von Umständen, die sich auf die Kosten der Informationsbereitstellung im Rahmen des Abonnements auswirken, anpassen, soweit diese Veränderungen unabhängig vom Willen von Rohstoff-Trader eintreten. Eine Erhöhung wird mindestens einen Monat im Voraus auf der Internetseite angekündigt.

2.5
Rohstoff-Trader behält sich vor die Abonnementgebühren in angemessenem Umfang zu ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Rohstoff-Trader berechtigt, das Abonnement mit einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der geplanten Änderung zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Monats schriftlich zu kündigen.


3. Vertragsdauer / Rücktritt, Mindestlaufzeit gem. 2 II, 2. FernabsG / Kündigungsbedingungen sind gem. § 2 III, 4. hervorgehoben

3.1
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Mitteilung der Abonnementbestätigung an den Abonnenten.
Jedes Abonnement hat grundsätzlich eine unbefristete Laufzeit und verlängert sich jeweils um 12 Monate, sollte nicht bis spätestens 6 Wochen zum Ende eines jeden Bezugszeitraumes (Erster Bezugszeitraum sind entweder 6 oder 12 Monate) schriftlich per Post gekündigt werden. Die Postanschrift des Rohstoff-Trader lautet: Rohstoff-Trader GbR, Postfach 17 65, 92207 Amberg. Kündigungen per E-Mail werden nicht anerkannt und gelten als nicht rechtskräftig. Jeder Abonnent kann jedoch vor dem Ablaufen seiner Kündigungsfrist sein Abonnement per E-Mail verlängern - und zwar auch um 3 oder 6 Monate.

3.2
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim anderen Vertragspartner an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen nach Maßgabe der sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Als wichtiger Grund seitens des Rohstoff-Trader gilt insbesondere die Einstellung des Informationsdienstes, begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abonnenten sowie die Verletzung, der nachfolgend unter Ziffer 4. genannten Pflichten.

3.3 Widerruf
3.3a Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist beginnt mit Versand der Zugangsdaten bzw. mit Erhalt einer Informationsmail von Rohstoff-Trader. Während einer Probezeit von 2 Wochen können Sie Ihre Bestellung jederzeit ohne Angaben von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
3.3b Form: Der Widerruf kann schriftlich per E-Mail an abo@rohstoff-trader.de, Fax oder Post erfolgen. Der Widerruf per Post bzw. per FAX ist zu richten an: Rohstoff-Trader GbR, Postfach 17 65, 92207 Amberg, FAX: +49 (0)322-110-899-1231.
3.3c Folgen: Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so sind Sie an Ihre auf den Abschluss des Vertrages mit Rohstoff-Trader gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Ihr Zugang zur jeweiligen Leistung wird unverzüglich deaktiviert.

4. Sonstige Pflichten des Abonnenten

4.1
Der Abonnent ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Rohstoff-Trader die Informationen insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben, zur Nutzung zu überlassen, in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, Rohstoff-Trader und die darin enthaltenen Informationen nur für eigene Zwecke zu nutzen. Die Zugangsberechtigung (Benutzername, Passwort) zu Rohstoff-Trader ist nicht übertragbar und vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie Rechte aus Warenzeichen und geistigem Eigentum, stehen im Verhältnis zum Abonnenten ausschließlich Rohstoff-Trader oder ansonsten nach dem Gesetz Berechtigten zu.

4.2
Der Abonnent ist verpflichtet, sämtliche für die Registrierung anzugebenden Daten wahr, genau, aktuell und vollständig anzugeben. Nach Vertragsabschluß eingetretene Veränderungen der Anschrift, der Bankverbindung bzw. eine Änderung des Kontos des Abonnenten sind Rohstoff-Trader unverzüglich zu melden. Bei Änderung des Kontos hat der Abonnent Rohstoff-Trader unaufgefordert und unverzüglich eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.

4.3
Um das Angebot von Rohstoff-Trader zu nutzen, muss der Kunde für die notwendigen Systemvoraussetzungen und deren Betrieb auf eigene Kosten sorgen. Rohstoff-Trader weist daraufhin, dass sich die Systemvoraussetzungen entsprechend der technischen Entwicklung verändern können.


5. Leistungsstörungen / Haftungen / Gewährleistungsbedingungen gem. § 2 III, 3. FernabsG hervorgehoben

5.1
Kann Rohstoff-Trader aus Gründen höherer Gewalt, oder aus sonstigen - weder von RT noch vom Abonnenten - zu vertretenden Umständen oder wegen einer technischen Störung dem Abonnenten die geschuldeten Informationen überhaupt nicht, oder nur mit erheblichen Einschränkungen zur Verfügung stellen, so gilt Folgendes: Wird die Unterbrechung innerhalb von vierzehn Kalendertagen behoben, so haftet RT für den Ausfall der Informationen und allenfalls daraus resultierender Schaden nicht. Dauert die Unterbrechung länger als vierzehn Tage, so ruht ab dem fünfzehnten Tag die Pflicht zur Zahlung der Abonnementgebühren durch den Abonnenten und die Pflicht zur Lieferung der Information durch RT bis zu Ihrer Behebung.
Rohstoff-Trader ist insbesondere berechtigt seinen Dienst für Wartungsarbeiten zu unterbrechen, Unterbrechungszeiten werden rechtzeitig auf der Internetseite oder per Rundmail an die Abonnenten angekündigt.

5.2.
Die Haftung des Rohstoff-Trader ist bezüglich sämtlicher vertraglicher Pflichten aus diesem Vertrag auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten, sowie auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch RT oder Ihre Erfüllungsgehilfen beschränkt. Auch die nachfolgend vorgenommenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten von RT. Für Folgeschäden wird die Haftung darüber hinaus auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
Rohstoff-Trader haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass er die Informationen von RT zur Grundlage eigener Anlageentscheidungen macht. Die Leistung des RT besteht NICHT in einer Beratung, sondern ausschließlich in dem unter 1.1. beschriebenen Inhalt und Umfang. RT haftet weder für Richtigkeit, noch Vollständigkeit der mitgeteilten / bereitgestellten Informationen, noch für Schäden des Abonnenten, die daraus entstehen, dass dieser auf die Richtigkeit der Informationen im weitesten Sinne vertraut. Vertragliche Gewährleitungs- und Schadensersatzansprüche verjähren in 2 Jahren, soweit sie nicht auf Arglist beruhen.

5.3.
Rohstoff-Trader übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte die mittels Link auf der Internetseite zu anderen Anbietern bereitgestellt werden. Diese Inhalte unterliegen allein der Verantwortung des entsprechenden Fremdanbieters.

5.4
Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementgebühren oder sonstiger Zahlungsansprüche im Rückstand, so kann Rohstoff-Trader bei Fortdauer des Verzuges die Zugangsberechtigung sperren. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt unberührt. Unabhängig davon, ob Rohstoff-Trader das außerordentliche Kündigungsrecht ausübt, werden im Falle des Verzuges die gesamten künftigen Entgelte bis zum Zeitpunkt des nächsten möglichen Kündigungstermins für den Abonnenten sofort zur Zahlung fällig.

5.5
Die Haftung für Vertragsverletzungen richten sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.


6. Datenschutz


6.1
Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz, Anwendung. Der Abonnent ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Vertragsdaten sowie Daten über die Art und Häufigkeit seiner Nutzung der Leistung von Rohstoff-Trader für die Zwecke der Durchführung des Vertrages gespeichert und verwendet werden. Zur Vertragsabwicklung und für die Abrechnung können die Daten des Abonnenten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an Dritte weitergegeben werden.

6.2
Der Abonnent ist ausdrücklich damit einverstanden, dass beim Besuch der Internetseite die IP- Adresse elektronisch abfragt und gespeichert wird.


7. Sonstiges

7.1
Sind einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages oder der AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit im übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich statt dessen zur Vereinbarung einer Ersatzregelung, welche der ungültigen in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise möglichst gleich kommt.

7.2.
Die Nichtgeltendmachung einzelner in diesem Vertrag enthaltener Rechte führt nicht zum Verzicht auf diese Rechte, sondern der jeweils Berechtigte bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit zur künftigen Geltendmachung berechtigt.

7.3.
Änderungen und Ergänzungen des Abonnements bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Änderungen der AGB sind dem Abonnenten vorweg schriftlich bekannt zu geben. Widerspricht der Abonnent den Änderungen nicht binnen 2 Wochen, gilt seine Zustimmung dazu als erteilt. Der Abonnent wird darauf vor Beginn der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen.

7.4.
Der Rohstoff-Trader ist ein eigenständiges Produkt. Mit Ihrem Abonnement des Rohstoff-Traders-Reports gehen Sie keine Vereinbarung mit einem Kooperationspartner (z. B. Software-Hersteller, Online-Broker, usw.) ein. Zudem kann der Kooperationspartner in Einzelfällen die in Aussicht gestellte, zusätzliche Leistung verweigern, falls diese beantragt wird. Eine Verweigerung der zusätzlichen Leistungen eines Kooperationspartners hat wiederum keinerlei Einfluss auf das Abonnenemt des Rohstoff-Trader..

7.5.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Würzburg. Dies gilt nicht, sofern durch Gesetz zwingend ein anderer Gerichtstand bestimmt ist.


8. Ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, Hervorhebung gem. § 3 III, 2. FernabsG

Rohstoff-Trader
Postfach 48
97916 Lauda-Königshofen

 

 

 

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