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1. Leistungsinhalt und -umfang,
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung gem. § 2 II, 1.
FernabsG
1.1
Der Rohstoff-Trader (kurz RT) ist ein Informationsdienst für
spekulativ orientierte Anleger, die zur Steigerung Ihrer Rendite
nach hochprofitablen Anlagemöglichkeiten suchen. Der RT
sieht dieses Potential nicht zuletzt in Aktien, Hebel- und Turbo-Zertifikaten,
sowie Optionsscheinen. Es werden aber auch Strategien mit Direktinvestments
in Rohstoffe oder die Umsetzung dieser mit Optionen- oder Rohstoff-Zertifikaten
nicht ausgeschlossen. Der RT stellt seinen Abonnenten die auf
der Internetpräsenz und im Börsenbrief Rohstoff-Trader
veröffentlichten Informationen zur Verfügung. Diese
umfassen die Beschreibung und Umsetzung einer erfolgreichen
Handhabung von Derivaten, sowie konkrete Handelsvorschläge
mittels Kauf- und Verkaufsempfehlungen. Zudem bietet der RT
seinen Abonnenten wichtige Hintergrundinformationen zur Wirkungsweise
der unterschiedlichen Produkte im Derivate-Dschungel. Der RT
setzt sich aus einer regelmäßig am Samstag erscheinenden
Ausgabe zusammen. Darüber hinaus erscheint noch eine flexible
Anzahl von zusätzlichen Updates, die je nach Marktsituation
verschickt werden. Der RT wird aufgrund einer besseren Reaktionsmöglichkeit
auf aktuelle Marktgeschehnisse, zum Vorteil für seine Leser,
per E-Mail verschickt und ist nicht auf feste Erscheinungstermine
festgelegt. Es sind mindestens 96 Ausgaben pro Kalenderjahr
vorgesehen, wobei der RT berechtigt ist, diese Anzahl gegenebenfalls
zu reduzieren. Ein Anspruch auf besondere Inhalte oder einen
bestimmten Umfang des Börsenbriefes besteht nicht.
Im Laufe der Woche beobachtet der Rohstoff-Trader die Entwicklung
der Märkte und informiert die Abonnenten topaktuell über
weitere Chancen und/oder Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten
im Bereich Rohstoffe. Alle übermittelten bzw. bereitgestellten
Informationen geben die Meinung, Gedanken und Intuitionen der
bei RT beschäftigten Autoren wieder und stellen insbesondere
keine Beratung dar. Sie geben zudem über die Beweggründe
der Depotführung von Rohstoff-Trader Aufschluss und sind
keine Aufforderung zum Kauf- oder Verkauf von Wertpapieren.
Bei Geschäften mit Hebelzertifikaten oder Optionsscheinen
handelt es sich um Börsentermingeschäfte. Den überdurchschnittlichen
Chancen stehen erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust gegenüber.
Nur wer gem. § 53 Abs. 2 BörsenG. die bei allen Banken
ausliegende Broschüre über "Basisinformationen
über Börsentermingeschäfte" und das Formular
"Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften"
gelesen und auch verstanden hat, sollte sich an Spekulationen
mit Derivaten beteiligen. Der Rohstoff-Trader erfüllt diese
Aufklärungsfunktion nicht. Wer aufgrund der Empfehlungen
im RT Geschäfte tätigt, erklärt damit, über
die speziellen Risiken und Funktionsweisen dieser Anlageform
hinreichend informiert zu sein, bzw. über die geforderte
Börsentermingeschäftsfähigkeit zu verfügen.
Sämtliche Empfehlungen des RT stellen keine Aufforderungen
zum Kauf oder Verkauf oder eine sonstige Beratungsleistung dar.
Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen aus
diesen Vorschlägen ist somit ausgeschlossen. Eine Garantie
für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts
kann nicht übernommen werden.
Die in der Vergangenheit
erzielten Gewinne sind keine Gewähr für die Zukunft.
Keinesfalls sollten Sie anhand der Information unreflektiert
Anlageentscheidungen treffen. Die von RT bereitgestellten Informationen
ersetzen nicht die eigene Recherche, sowie Beratung durch Ihre
Hausbank oder einen Anlageberater. Zu der Natur von Anlageentscheidungen
und damit zusammenhängender Informationen gehört,
dass sie auch falsch sein können.
1.2
Der Rohstoff-Trader behält sich vor, das Informationsangebot
zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.
2. Entgelt, Fälligkeit, Preis, Einzelheiten der Zahlung
gem. § 2 II, 5.+7. FernabsG
2.1.
Der vollständige Preis der Dienstleistung einschl. aller
Steuern (MwSt) und sonstiger Preisbestandteile beträgt
2,80 EUR je Ausgabe (Jahresabo - 96 Ausgaben) bzw. 3,50 EUR je Ausgabe (Halbjahresabo - 48 Ausgaben). Sollten Sonderaktionen,
oder Sonderpreise ausgewiesen sein, gelten diese vergünstigten
Preise.
2.2
Die Gebühr zahlt der Abonnent im Voraus an Rohstoff-Trader.
Sie ist erstmalig am Tage des Abschlusses des Abonnementvertrages
fällig. Sodann sind Bezugsgebühren an dem ersten Tag
eines jeden Folge-Bezugszeitraumes fällig.
2.3
Die Bezahlung der Abonnementgebühren ist nur im Banklastschriftverfahren
und per Rechnung möglich. Wird eine Banklastschrift durch
einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand zurückgerufen,
kann der Rohstoff-Trader vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen
Kosten verlangen. Sollte entgegen der vertraglichen Vereinbarung
eine andere Zahlungsmethode als das Bankeinzugsverfahren vom
Abonnenten durchgeführt werden, so ist für die Dauer
der vertragswidrigen Bezahlungsform pro Zahlung ein angemessenes
Verwaltungsentgelt zu entrichten. Bei der Bezahlung per Rechung
fällt eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von
5 EUR an.
2.4
Rohstoff-Trader kann die vom Abonnenten zu zahlenden Gebühren
aufgrund von Umständen, die sich auf die Kosten der Informationsbereitstellung
im Rahmen des Abonnements auswirken, anpassen, soweit diese
Veränderungen unabhängig vom Willen von Rohstoff-Trader
eintreten. Eine Erhöhung wird mindestens einen Monat im
Voraus auf der Internetseite angekündigt.
2.5
Rohstoff-Trader behält sich vor die Abonnementgebühren
in angemessenem Umfang zu ändern. In diesem Fall ist der
Abonnent/Rohstoff-Trader berechtigt, das Abonnement mit einer
Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der geplanten Änderung
zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Monats schriftlich
zu kündigen.
3. Vertragsdauer / Rücktritt, Mindestlaufzeit gem. 2
II, 2. FernabsG / Kündigungsbedingungen sind gem. §
2 III, 4. hervorgehoben
3.1
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Mitteilung der Abonnementbestätigung
an den Abonnenten.
Jedes Abonnement hat grundsätzlich eine unbefristete Laufzeit
und verlängert sich jeweils um 12 Monate, sollte nicht
bis spätestens 6 Wochen zum Ende eines jeden Bezugszeitraumes
(Erster Bezugszeitraum sind entweder 6 oder 12 Monate) schriftlich
per Post gekündigt werden. Die Postanschrift des Rohstoff-Trader
lautet: Rohstoff-Trader GbR, Postfach 17 65, 92207 Amberg. Kündigungen per E-Mail werden nicht anerkannt
und gelten als nicht rechtskräftig. Jeder Abonnent kann
jedoch vor dem Ablaufen seiner Kündigungsfrist sein Abonnement
per E-Mail verlängern - und zwar auch um 3 oder 6 Monate.
3.2
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf
den Zugang beim anderen Vertragspartner an. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigen Gründen nach Maßgabe
der sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt
unberührt. Als wichtiger Grund seitens des Rohstoff-Trader
gilt insbesondere die Einstellung des Informationsdienstes,
begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abonnenten
sowie die Verletzung, der nachfolgend unter Ziffer 4. genannten
Pflichten.
3.3 Widerruf
3.3a Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist beginnt mit Versand der Zugangsdaten bzw. mit Erhalt einer Informationsmail von Rohstoff-Trader. Während einer Probezeit von 2 Wochen können Sie Ihre Bestellung jederzeit ohne Angaben von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
3.3b Form: Der Widerruf kann schriftlich per E-Mail an abo@rohstoff-trader.de, Fax oder Post erfolgen. Der Widerruf per Post bzw. per FAX ist zu richten an: Rohstoff-Trader GbR,
Postfach 17 65, 92207 Amberg, FAX: +49 (0)322-110-899-1231.
3.3c Folgen: Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so sind Sie an Ihre auf den Abschluss des Vertrages mit Rohstoff-Trader gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Ihr Zugang zur jeweiligen Leistung wird unverzüglich deaktiviert.
4. Sonstige Pflichten
des Abonnenten
4.1
Der Abonnent ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Rohstoff-Trader die Informationen insgesamt oder
einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben, zur Nutzung
zu überlassen, in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu
veröffentlichen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet,
Rohstoff-Trader und die darin enthaltenen Informationen nur
für eigene Zwecke zu nutzen. Die Zugangsberechtigung (Benutzername,
Passwort) zu Rohstoff-Trader ist nicht übertragbar und
vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Alle Rechte,
insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte
sowie Rechte aus Warenzeichen und geistigem Eigentum, stehen
im Verhältnis zum Abonnenten ausschließlich Rohstoff-Trader
oder ansonsten nach dem Gesetz Berechtigten zu.
4.2
Der Abonnent ist verpflichtet, sämtliche für die Registrierung
anzugebenden Daten wahr, genau, aktuell und vollständig
anzugeben. Nach Vertragsabschluß eingetretene Veränderungen
der Anschrift, der Bankverbindung bzw. eine Änderung des
Kontos des Abonnenten sind Rohstoff-Trader unverzüglich
zu melden. Bei Änderung des Kontos hat der Abonnent Rohstoff-Trader
unaufgefordert und unverzüglich eine neue Einzugsermächtigung
zu erteilen.
4.3
Um das Angebot von Rohstoff-Trader zu nutzen, muss der Kunde
für die notwendigen Systemvoraussetzungen und deren Betrieb
auf eigene Kosten sorgen. Rohstoff-Trader weist daraufhin, dass
sich die Systemvoraussetzungen entsprechend der technischen
Entwicklung verändern können.
5. Leistungsstörungen / Haftungen / Gewährleistungsbedingungen
gem. § 2 III, 3. FernabsG hervorgehoben
5.1
Kann Rohstoff-Trader aus Gründen höherer Gewalt, oder
aus sonstigen - weder von RT noch vom Abonnenten - zu vertretenden
Umständen oder wegen einer technischen Störung dem
Abonnenten die geschuldeten Informationen überhaupt nicht,
oder nur mit erheblichen Einschränkungen zur Verfügung
stellen, so gilt Folgendes: Wird die Unterbrechung innerhalb
von vierzehn Kalendertagen behoben, so haftet RT für den
Ausfall der Informationen und allenfalls daraus resultierender
Schaden nicht. Dauert die Unterbrechung länger als vierzehn
Tage, so ruht ab dem fünfzehnten Tag die Pflicht zur Zahlung
der Abonnementgebühren durch den Abonnenten und die Pflicht
zur Lieferung der Information durch RT bis zu Ihrer Behebung.
Rohstoff-Trader ist insbesondere berechtigt seinen Dienst für
Wartungsarbeiten zu unterbrechen, Unterbrechungszeiten werden
rechtzeitig auf der Internetseite oder per Rundmail an die Abonnenten
angekündigt.
5.2.
Die Haftung des Rohstoff-Trader ist bezüglich sämtlicher
vertraglicher Pflichten aus diesem Vertrag auf grob fahrlässiges
und vorsätzliches Verhalten, sowie auf die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch RT oder Ihre Erfüllungsgehilfen
beschränkt. Auch die nachfolgend vorgenommenen Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem
Verhalten von RT. Für Folgeschäden wird die Haftung
darüber hinaus auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
Rohstoff-Trader haftet nicht für mögliche Schäden,
die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass er die Informationen
von RT zur Grundlage eigener Anlageentscheidungen macht. Die
Leistung des RT besteht NICHT in einer Beratung, sondern ausschließlich
in dem unter 1.1. beschriebenen Inhalt und Umfang. RT haftet
weder für Richtigkeit, noch Vollständigkeit der mitgeteilten
/ bereitgestellten Informationen, noch für Schäden
des Abonnenten, die daraus entstehen, dass dieser auf die Richtigkeit
der Informationen im weitesten Sinne vertraut. Vertragliche
Gewährleitungs- und Schadensersatzansprüche verjähren
in 2 Jahren, soweit sie nicht auf Arglist beruhen.
5.3.
Rohstoff-Trader übernimmt keinerlei Verantwortung für
die Inhalte die mittels Link auf der Internetseite zu anderen
Anbietern bereitgestellt werden. Diese Inhalte unterliegen allein
der Verantwortung des entsprechenden Fremdanbieters.
5.4
Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementgebühren
oder sonstiger Zahlungsansprüche im Rückstand, so
kann Rohstoff-Trader bei Fortdauer des Verzuges die Zugangsberechtigung
sperren. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug
oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt unberührt.
Unabhängig davon, ob Rohstoff-Trader das außerordentliche
Kündigungsrecht ausübt, werden im Falle des Verzuges
die gesamten künftigen Entgelte bis zum Zeitpunkt des nächsten
möglichen Kündigungstermins für den Abonnenten
sofort zur Zahlung fällig.
5.5
Die Haftung für Vertragsverletzungen richten sich im Übrigen
nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
6. Datenschutz
6.1
Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere das Datenschutzgesetz, Anwendung. Der Abonnent
ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm
angegebenen Vertragsdaten sowie Daten über die Art und
Häufigkeit seiner Nutzung der Leistung von Rohstoff-Trader
für die Zwecke der Durchführung des Vertrages gespeichert
und verwendet werden. Zur Vertragsabwicklung und für die
Abrechnung können die Daten des Abonnenten im Rahmen der
Auftragsdatenverarbeitung an Dritte weitergegeben werden.
6.2
Der Abonnent ist ausdrücklich damit einverstanden, dass
beim Besuch der Internetseite die IP- Adresse elektronisch abfragt
und gespeichert wird.
7. Sonstiges
7.1
Sind einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages oder der
AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit im übrigen
unberührt. Die Parteien verpflichten sich statt dessen
zur Vereinbarung einer Ersatzregelung, welche der ungültigen
in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise möglichst
gleich kommt.
7.2.
Die Nichtgeltendmachung einzelner in diesem Vertrag enthaltener
Rechte führt nicht zum Verzicht auf diese Rechte, sondern
der jeweils Berechtigte bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
jederzeit zur künftigen Geltendmachung berechtigt.
7.3.
Änderungen und Ergänzungen des Abonnements bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Änderungen
der AGB sind dem Abonnenten vorweg schriftlich bekannt zu geben.
Widerspricht der Abonnent den Änderungen nicht binnen 2
Wochen, gilt seine Zustimmung dazu als erteilt. Der Abonnent
wird darauf vor Beginn der Widerspruchsfrist ausdrücklich
hingewiesen.
7.4.
Der Rohstoff-Trader ist ein eigenständiges Produkt. Mit
Ihrem Abonnement des Rohstoff-Traders-Reports gehen Sie keine
Vereinbarung mit einem Kooperationspartner (z. B. Software-Hersteller,
Online-Broker, usw.) ein. Zudem kann der Kooperationspartner
in Einzelfällen die in Aussicht gestellte, zusätzliche
Leistung verweigern, falls diese beantragt wird. Eine Verweigerung
der zusätzlichen Leistungen eines Kooperationspartners
hat wiederum keinerlei Einfluss auf das Abonnenemt des Rohstoff-Trader..
7.5.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen
aus diesem Vertrag ist Würzburg. Dies gilt nicht, sofern
durch Gesetz zwingend ein anderer Gerichtstand bestimmt ist.
8. Ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, Hervorhebung
gem. § 3 III, 2. FernabsG
Rohstoff-Trader
Postfach 48
97916 Lauda-Königshofen
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